Anwaltliche Qualität durch Fortbildung

Recht und Gesetz unterliegen ständiger Veränderung. Der Bundestag und die Landesparlamente verabschieden jedes Jahr viele neue Gesetze, diese werden durch Gerichte angewandt und in Urteilen ausgelegt.
Ständige Fortbildung ist daher für mich selbstverständlich und notwendig, um auf aktuellem Stand zu bleiben.

Jede Anwältin, jeder Anwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden jährlich fortzubilden.

Der Umfang meiner Fortbildungen ist deutlich größer. Nachstehend finden Sie meine Fortbildungsnachweise:

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